Die Eltern sind mit dem Taufpaten verantwortlich für die christliche Erziehung des Täuflings. Der Pate muss getauft, gefirmt und - wie mindestens ein Elternteil  - Mitglied der römisch-katholischen Kirche sein.

Da das Sakrament der Taufe die Aufnahme in die Pfarrgemeinschaft ist, ist die jeweilige Wohnpfarre  zuständig.

Unsere Tauftermine sind grundsätzlich:

1. Samstag im Monat in Seefeld und Mösern

2. Samstag im Monat in Leutasch

3. Samstag im Monat in Reith bei Seefeld

4. Samstag im Monat in Scharnitz

Außerdem während jedes Gottesdienstes

Für die Anmeldung sind folgende Dokumente notwendig:

  • Geburtsurkunde des Täuflings
  • Heiratsurkunde und Trauungsschein der Eltern (falls verheiratet).
  • Taufscheinergänzung des Paten (erhältlich in der Taufpfarre) und Trauungsschein (falls verheiratet). Der Pate muss 16 Jahre alt sein.

 

Bibelstelle

zum heutigen Tag finden Sie mit freundlicher Unterstützung der Erzabtei St. Martin

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